ATANUA Ballon 06209 7177945 0178 7802321
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Weiter im Land der Nibelungen
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Beförderungsbedingungen und Hinweise
Wann ist Ballonfahren möglich?
Ballonfahren ist das ganze Jahr über möglich, und jede der vier Jahreszeiten hat ihren eigenen Reiz. Ihre Ballonfahrt führt Sie über glitzernden Neuschnee, blühende Frühlingswiesen, in den sommerlichen Abend- oder Morgenhimmel oder über bunte Herbstwälder. Und keine Sorge – durch den Gasbrenner wird es auch bei Minusgraden nicht zu kalt.
Wer kann mitfahren?
Jeder kann mitfahren, Sie sollten lediglich in guter gesundheitlicher Verfassung sein. Eine Altersgrenze nach oben gibt es nicht. Sollten Sie erst kürzlich operiert worden oder schwanger sein, so müssen Sie Ihre Ballonfahrt auf einen späteren Zeitpunkt verschieben. Sprechen Sie vertrauensvoll mit mir über evtl. Behinderungen bzw. Einschränkungen Ihrer Beweglichkeit. Im Zweifelsfall lassen Sie sich von Ihrem Arzt beraten.
Dürfen Kinder mitfahren?
Kinder sollten mindestens 12 Jahre alt oder, wegen der Höhe des Korbes, wenigstens 130 cm groß sein. Die schriftliche Zustimmung der Erziehungsberechtigten bei Kindern ist unbedingt notwendig.
Höhenangst?
Viele Passagiere fürchten sich vor der Höhe. Doch Höhenangst tritt fast nur dann auf, wenn Sie Kontakt zum Erdboden haben, also auf Türmen oder Bergen. Vielleicht sind Sie beim Start noch ein bisschen unruhig. Aber nachdem der Ballon abgehoben hat, entspannen Sie sich schnell und genießen die Fahrt.
Was zieht man an?
Ihre Kleidung sollte sportlich, Beine und Arme bedeckt sein - so, als wenn Sie am selben Tage eine Wanderung unternehmen wollten. Eine Kopfbedeckung ist zu empfehlen. Unbedingt erforderlich sind feste Schuhe mit flachen Absätzen (in den Wintermonaten entsprechend warm), besser noch hohe Schuhe, bei denen die Knöchel geschützt sind, denn manchmal landen wir buchstäblich in der Wildnis.
Kann man bei jedem Wetter starten?
Gefahren wird nur, wenn es trocken ist, keine Gewitter zu erwarten sind und kein stärkerer Wind weht. Wir alle wollen Spaß haben und weder Sie noch mich in Gefahr bringen. Daher kann es immer wieder passieren, dass vereinbarte Termine – manchmal erst am Startplatz - wegen der Wetterverhältnisse abgesagt werden müssen. Die Sicherheit geht vor!
Was ist wenn der Termin ausfällt?
Leider muss ich Sie dann bitten, einen neuen Termin zu vereinbaren.
Darf man während der Ballonfahrt fotografieren?
Sie dürfen selbstverständlich aus der Luft fotografieren und filmen. Jedoch beachten Sie bitte, dass wir für den Verlust oder Schaden von Kameras, Brillen, Handys etc. nicht aufkommen können, und Sie selbst für die sichere Verwahrung während der Fahrt verantwortlich sind. Glas oder glasähnliche, spitze oder scharfe Gegenstände dürfen nicht mit an Bord genommen werden.
Was ist bei der Ballonfahrt verboten?
- Der Genuss von Alkohol ist nicht nur vor, sondern auch während der Fahrt untersagt. Nach der Landung werden wir Gelegenheit haben, das Erlebte gebührend zu feiern!
- Das Rauchen ist weder im Ballonfahrzeug und Anhänger noch im Ballonkorb erlaubt. Weiterhin besteht Rauchverbot im gesamten Umkreis um den Ballon. Bitte weisen Sie auch Ihre zuschauenden Begleiter auf das Rauchverbot hin.
- Während der Fahrt dürfen keine Gegenstände über Bord geworfen werden.
Die Landung
Die Landung ist spannend und ein großes Vergnügen, jedoch haben einige Gäste ein wenig Angst davor. Das ist unnötig, denn ich werde Ihnen rechtzeitig entsprechende Sicherheitsanweisungen geben.
Wie kommen wir vom Landeplatz wieder nach Hause?
Wir werden am Boden von einem Fahrzeug begleitet, das uns zum Treffpunkt zurückbringt. Verwandte oder Freunde, die uns mit dem eigenen PKW begleiten wollen, sind willkommen. Bitte weisen Sie sie darauf hin, nicht auf das Landegrundstück zu fahren, sondern am Straßenrand zu halten.
Dauer des Erlebnisses?
Nehmen Sie sich bitte für dieses Erlebnis, das eines der letzten Abenteuer hierzulande darstellt, 4-5 Stunden Zeit.
Taufe?
Gemäß alter Ballonfahrertradition wird jeder Luftfahrer vom Piloten feierlich in den Adelsstand erhoben und erhält zur Erinnerung an dieses außergewöhnliche Erlebnis eine persönliche Taufurkunde mit seinem individuellen Adelstitel.
Beförderungsbedingungen
- Teilen Sie etwaige gesundheitliche Beschwerden (Herz, Kreislauf, Lunge, Gelenke, Operation oder ähnliches) bei der Terminabsprache dem Piloten mit. Von Ballonfahrten während der Schwangerschaft raten wir ab. Ballonfahren kann mitunter mit einer sportlichen Betätigung verglichen werden.
- Gutscheine sind, soweit nicht schon bezahlt, unverzüglich nach Erhalt zu bezahlen. Sie sind nur mit Zustimmung des Unternehmers übertragbar. Sie sind bis spätestens 18 Monate nach Ausstellung bei dem Unternehmer zur Fahrtdurchführung einzulösen. Stornierungen sind innerhalb von 4 Wochen unter Abzug von 8% pauschaler Kosten vom Fahrpreis möglich.
- Die Mindestfahrtdauer beträgt 50 Minuten oder eine Distanz von 20 km. Bei Fehlanfahrten der Passagiere besteht kein Entschädigungsanspruch gegenüber dem Unternehmer oder dessen Beauftragten. Es wird dann ein Ersatztermin vereinbart.
- Der verantwortliche Luftfahrzeugführer hat während des Starts, der Fahrt, der Landung sowie beim Auf- und Abrüsten die geeigneten Maßnahmen zur Aufrechterhaltung der Sicherheit und Ordnung zu treffen. Alle beteiligten Personen haben den hierzu notwendigen Anordnungen Folge zu leisten. Desgleichen trifft er Entscheidungen über Startplatz, Fahrthöhe, Fahrtdauer und Landeort.
- Betrunkene oder unter Rauschmittel stehende Personen werden nicht befördert. Kinder unter 12 Jahren oder kleiner als 130 cm können in der Regel nicht mitfahren. Fotoapparate oder ähnliche Teile (Z.B. Videokameras, Ferngläser) dürfen nur in einem dafür geeigneten stabilen Behälter mitgenommen werden. Glas oder glasähnliche, spitze oder scharfe Gegenstände dürfen nicht mit an Bord genommen werden.
- Durch die Aushändigung und Annahme des Fahrscheins entsteht ein Beförderungsvertrag mit der Firma ATANUA-Ballon, Johann Grishaber in
69509 Mörlenbach, Riedackerstraße 17
- Es dürfen nur Personen befördert werden, mit denen ein Beförderungsvertrag zustande gekommen ist. Die Haftung des Luftfrachtführers aus dem Beförderungsvertrag richtet sich nach dem Luftverkehrsgesetz. Die Ersatzpflicht des Luftfrachtführers nach §44 des Luftverkehrsgesetzes tritt nicht ein, wenn er beweist, dass er und seine Leute alle erforderlichen Maßnahmen zur Verhütung des Schadens getroffen haben oder dass sie diese Maßnahmen nicht treffen konnten.
- Die Deckungssumme beträgt in der Halterhaftpflicht/Passagierhaftpflicht 5,5 Mio. EUR. Diese gilt pauschal für Personen und/oder Sachschäden je Schadensereignis. Für Gegenstände, die am Körper getragen werden, beträgt die Versicherungssumme EUR 1700,-
- Schäden oder Ersatzansprüche sind dem Luftfrachtführer unverzüglich anzuzeigen und geltend zu machen. Hat bei der Entstehung des Schadens ein Verschulden des Verletzten mitgewirkt, so gilt § 254 des BGB. Geänderte Beförderungsbedingungen bedürfen der Schriftform. Bei Klagen aus dem Beförderungsvertrag regelt das Luftverkehrsgesetz die Bestimmung des Gerichtsstandes. Ansonsten ist der Sitz des Unternehmens entscheidend.
Stand: 08.11.2008
Atanua-Ballon
Bahnhofstraße 56b
69509 Mörlenbach
Telefon:
0 62 09 – 7177945
0178 – 780 23 21
E-Mail: info@atanua-ballon.de
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